Suchen
Euro
Deutsch
Kategorien
    Menu Close

    Verkaufs- und Lieferbedingungen für Ersatzteile und Dienstleistungen von SKAKO Concrete A/S

    Soweit sich nichts anderes aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder aus einer anderen schriftlichen Vereinbarung ergibt, erfolgt jeder Verkauf zu den nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen, die vor etwaigen Bestimmungen im Auftrag/Akzept des Käufers, darunter den allgemeinen Bedingungen des Käufers, Vorrang haben.

    Preise:

    Jeder Verkauf erfolgt zu den Preisen, die zum Zeitpunkt des Auftrages gültig sind, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

    Die Preise verstehen sich ausschließlich Mehr­wertsteuer, soweit nichts anderes angeführt ist.

    Die Preise in der Preisliste können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

    Etwa angegebene Frachtraten sind Richtpreise.

    Erhöhungen von Frachtraten und öffentlichen Abgaben, darunter Import- und Exportabgaben und Zölle, die nach der Auftragsbestätigung des Verkäufers eintreten, trägt der Käufer.

    Sofern die Preise auf einer ausländischen Währung basieren, sind die der Kalkulation des Verkäufers zugrundeliegenden Wechselkurse die am Angebotstag gültigen Kurse, es sei denn, der Preis ist aufgrund eines gegebenen Basiskurses angegeben.

    Lieferung:

    Der in der Auftragsbestätigung angegebene Liefertermin ist verbindlich, soweit nichts anderes später vereinbart worden ist.

    Wenn die Lieferung am Sitz des Käufers oder an einem anderen vom Käufer angegebenen Ort vereinbart ist, wird die Ware so nah am Liefer­ort geliefert, wie der Lkw – nach Ermessen des Fahrers – fahren kann, ohne daß Gefahr besteht, festzufahren oder Fahrzeug oder Umgebung zu beschädigen.

    Der Käufer ist verpflichtet, eine Eingangsprü­fung vorzunehmen und das für das Entladen erforderliche Personal zur Verfügung zu stellen.

    Sofern diese Bedingung vom Käufer nicht er­füllt wird, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung unabhängig von der Anwesenheit eines Vertreters der Käufers am Lieferort vorzunehmen. In diesem Fall gilt der Liefer­schein oder der Fahrauftrag des Frachtführers als Nachweis der erfolgten Lieferung.

    Kosten für etwaige Wartezeit vor dem Entladen am Sitz des Käufers oder an einem anderen vom Käufer angegebenen Lieferort werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Außerdem trägt der Käufer die Kosten, die entstehen, falls er die Waren nicht zum vereinbarten Liefertermin in Empfang nehmen kann.

    Die Gefahr für die Ware geht bei Lieferung an den Käufer über.

    Bezahlung:

    Soweit nichts anderes ausdrücklich in der Auftragsbestätigung des Verkäufers angegeben ist – und unter der Voraussetzung eines verein­barten Warenkredites –, erfolgt die Zahlung gemäß den für das Konto des Käufers beim Verkäufer geltenden Zahlungsbedingungen.

    Die Kaufsumme wird bei der Lieferung in Rech­nung gestellt und zur Zahlung fällig. Sofern Umstände beim Käufer bewirken, daß die Lieferung nicht ver­einbarungsgemäß erfolgen kann, wird die Kauf­summe zum vereinbarten Liefertermin fällig.

    Gerät der Käufer mit der Zahlung für eine Lie­ferung in Verzug, so ist der Verkäufer, ohne daß dem Verkäufer dadurch eine Schadenersatz­pflicht erwächst, berechtigt, alle weiteren Lieferungen an den Käufer zurückzubehalten, und zwar unabhängig davon, ob zwischen den Lieferungen ein Zusammenhang besteht.

    Rabatte jeder Art werden nur unter der Bedingung rechtzeitiger Bezahlung gewährt.

    Auf öffentliche Abgaben werden keine Rabatte gewährt.

    Bei Bezahlung nach dem letzten rechtzeitigen Zahlungstermin werden von der fälligen Forderung einschl. MwSt. Zinsen berechnet.

    Soweit kein anderer Zinssatz schriftlich verein­bart ist, beträgt der Zinssatz 7% über dem Refinanzierungszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Zinsen werden monatlich mit 1/12 der Jahreszinsen berechnet.

    Eigentumsvorbehalt:

    Der Verkäufer behält sich das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung vor.

    Haftungsbeschränkung:

    Umstände, die die rechtzeitige oder mängelfreie Lieferung verhindern und die nach Ausfertigung der Auftragsbestätigung eintreten und nicht von Versäumnissen oder Unterlassungen des Ver­käufers herrühren, darunter Fälle höherer Ge­walt, Versagen des Werks, des Frachtführers oder sonstiger Dritter u.ä., befreien den Verkäu­fer von der Haftung für die Vertragserfüllung.

    Bei Mängeln, die von Fehlern oder Versäumnis­sen des Verkäufers herrühren, leistet der Ver­käufer Ersatz nach den allgemeinen Vorschrif­ten des dänischen Rechts. Konventionalstrafen und indirekte Schäden wie Betriebsverlust, entgangener Gewinn u.ä. werden nicht ersetzt.

    Annullierungen und Änderungen von Aufträgen:

    Annullierungen oder Änderungen von Aufträ­gen, darunter Änderungen von Spezifikationen, Mengen und Lieferterminen, sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers möglich.

    Die mit der Annullierung oder Änderung ver­bundenen Kosten, darunter Kosten für Aufbe­wahrung und Sicherung von Qualität und Eigenschaften sowie Verzinsung aufgrund eines verschobenen Liefertermins, trägt der Käufer in vollem Umfang.

    Retourwaren:

    Waren werden nur nach schriftlicher Vereinba­rung in jedem Einzelfall zurückgenommen. 6 Monate ab dem Kaufsdatum gültig.

    Die Waren müssen unbenutzt, in fehler- und mängelfreiem Zustand sein und sich in der originalen, unversehrten Verpackung befinden.

    Waren, die für den Käufer eigens hergestellt und/oder beschafft worden sind, werden jedoch nicht zurückgenommen.

    Angenommene Retourwaren werden dem Käu­fer bei Frankolieferung an den Sitz des Verkäu­fers oder einen anderen vom Verkäufer ange­gebenen Ort in der Regel abzüglich 20% des Verkaufspreises ausschl. MwSt. gutgeschrieben.

    Garantie:

    Für vom Verkäufer selbst hergestellte Teile wird eine einjährige Garantie gegen Produktions­fehler gewährt. Auf Verschleißteile gewährt der Verkäufer keine Garantie.

    Bei Reparaturen wird eine einjährige Garantie auf ausgetauschte Teile und eine dreimonatige Garantie auf Montagearbeiten gewährt.

    Der Verkäufer gewährt keine selbständige Garantie auf Handelswaren. Eine im Kaufvertrag oder auf andere Weise gemachte Zusage einer Herstellergarantie für eine Ware gilt allein als Weitergabe dieser Herstellergarantie an den Käufer durch den Verkäufer, so daß gemäß der betreffenden Garantieerklärung keine Forde­rungen gegen den Verkäufer erhoben werden können.

    Garantien gelten nur, sofern die Bedingungen der Garantieerklärung erfüllt sind und die Gebrauchs-, Montage- und Schutzanweisungen befolgt wurden.

    Mängel:

    Der Käufer hat die gelieferten Waren sofort beim Erhalt und vor der Ingebrauchnahme oder Bearbeitung der Materialien zu prüfen, um sich zu vergewissern, daß die Waren mängelfrei sind.

    Beanstandungen von Mängeln, darunter Men­genabweichungen, die bei einer derartigen Prü­fung festgestellt werden oder hätten festgestellt werden müssen, sind dem Verkäufer umgehend, spätestens jedoch 8 Tage nach Lieferung der Ware anzuzeigen.

    Sofern die Materialien montiert oder bei einer nicht vom Käufer vorgenommenen Montage eingesetzt werden, hat der Käufer dafür zu sorgen, daß die Materialien – vor Beginn der Montage – auf Mängel überprüft werden. Beanstandungen nach Montagebeginn sind nicht möglich.

    Sofern Mängel festgestellt werden, für die der Verkäufer haftet und die nicht als unwesentlich anzusehen sind, ist der Käufer berechtigt, vom Kauf der betreffenden Lieferung zurückzutreten, soweit der Verkäufer nicht ohne unbegründete Verzögerung eine Neulieferung vornimmt. So­fern der Käufer vom Kauf zurücktritt, ist er ver­pflichtet, die Waren dem Verkäufer im Liefer­zustand zur Verfügung zu stellen.

    Hat der Käufer dem Verkäufer gegenüber nicht innerhalb eines Jahres nach der Lieferung einen verborgenen Fehler oder Mangel beanstandet, so kann er diesen nicht später geltend machen, es sei denn, der Verkäufer hat sich schriftlich verpflichtet, für einen längeren Zeitraum für die Ware einzustehen.

    Gerichtsstand:

    Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten auf­grund der Lieferung ist der Unternehmenssitz des Verkäufers. Streitigkeiten sind nach dänischem Recht zu entscheiden.

    18.06.2010